Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma kronemeier.com

 

 

 

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen an unseren Kunden in allen Vertragsabschnitten.
  2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  3. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen Verträgen vereinbart, denen diese AGB zugrunde gelegt werden. Die Verträge bedürfen der Schriftform.

     

§ 2 Angebot

  1. Angebote des Anbieters sind immer unverbindlich und freibleibend. Erst durch eine schriftliche Bestätigung oder Lieferung des Anbieters gelten die Bestellungen als angenommen.
  2. Der Anbieter behält sich gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und schriftlichen Unterlagen vor. Aus Änderungen oder Abweichungen kann der Kunde keine Rechte gegen den Anbieter herleiten.
  3. Der Anbieter erstellt keine Präsentationen mit sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder in sonstiger Weise gegen deutsches oder internationales Recht verstoßenden Inhalt.

     

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise gelten ab dem Geschäftssitz des Anbieters.
  2. Allen angegebenen Preisen wird, soweit nicht anders angegeben, die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet. Sollten laufende Leistungen geschuldet sein, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Umsatzsteuersatz entscheidend.
  3. Fälligkeit tritt zu dem jeweils vereinbarten Fälligkeitsdatum bzw. bei Lieferung ein. Die Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
  4. Auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden kann der Anbieter dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen entstanden sind, kann der Anbieter die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, Wechsel oder Schecks abzulehnen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen und sofort fällig.
  6. Leistungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Kundenangaben, Kosten für Sonderleistungen oder Kosten für nicht nachprüfbare Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauch sind vom Kunden zu tragen.
  7. Der Anbieter ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
  8. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

   

§ 4 Zahlungsverzug

  1. Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt, ist der Anbieter, unbeschadet aller sonstigen Rechte berechtigt, die Produkte und Präsentationen zurückzunehmen und anderweitig darüber zu verfügen.
  2. Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann der Anbieter Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, verlangen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig.
  3. Gerät der Kunden mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist der Anbieter berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Er kann die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen und gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.
  4. Sobald der Annahmeverzug eintritt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

     

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Leistungen aus diesem Vertrag bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum des Anbieters. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Präsentationen und Produkte, die für Test- und Vorführzwecke geliefert wurde. 
  2. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Präsentationen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr nicht verändern, verarbeiten oder in sonstiger Weise an seine Anforderungen anpassen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Präsentationen kann nicht verpfändet oder sicherheitsübereignet werden.
  3. Der Kunde weist auf das Eigentum des Anbieters hin, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt, stehende Präsentationen insbesondere durch Pfändung zugreifen. Der Anbieter wird dann unverzüglich benachrichtigt. Gerichtliche, außergerichtliche oder sonstige Kosten, die durch einen solchen Zugriff entstehen, werden vom Kunden getragen. Für mögliche Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.
  4. Sollten von der zur Verfügung gestellten Präsentationen Kopien angefertigt worden sein, so sind diese nach Ablauf des Nutzungsrechtes zu vernichten.

     

§ 6 Lieferungen

  1. Mit der Lieferung der Produkte, Upload der Präsentation und, soweit ausdrücklich vereinbart, der Übergabe der Präsentation auf Datenträger an den Kunden ist die Lieferung erfolgt.
  2. Termine und Fristen, die vom Anbieter genannt werden, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Liefertermine gelten nur insoweit, wie der Anbieter selber richtig und rechtzeitig beliefert wird. Die Termine und Fristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch den Anbieter und verlängern sich vorbehaltlich aller Rechte des Anbieters um die Zeit, in der der Kunde im Zahlungsverzug ist. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind Teillieferungen zulässig, wenn die Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
  3. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen sind Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, vom Anbieter nicht zu vertreten. Dazu gehören Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Anordnung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, selbst wenn sie bei Lieferanten oder unter Lieferanten des Anbieters eintreten. Der Anbieter ist dann berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben.
  4. Erst wenn der Kunde schriftlich mit einer Nachfrist von 4 Wochen den Anbieter zur Leistung aufgefordert hat, gerät dieser in Verzug. Im Falle des Verzuges kann der Kunde einen Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Auftragswertes für jede vollendete Woche des Verzugs geltend machen. Insgesamt darf die Verzugsentschädigung jedoch höchstens bis zu 5% des Auftragswertes betragen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
  5. Durch nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

  

§ 7 Gewährleistung

  1. Die vertragliche Gewährleistung ist, soweit gesetzlich nicht anders geregelt,  auf sechs Monate ab Übergabe bzw. ab Abnahme, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt.
  2. Gewährleistungsansprüche gegen den Anbieter in Bezug auf Präsentationen und ähnlichem stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
  3. Gewährleistungsansprüche gegen den Anbieter schließen nur die vertraglich vereinbarten Leistungen ein. Mängel, die durch Fehler und Störungen der Webserver-Betreiber o.Ä.  verursacht werden, gehören nicht zum Gewährleistungsumfang des Anbieters.
  4. Mängel werden vom Anbieter in angemessener Frist beseitigt. Voraussetzung ist, dass Mängel mitgeteilt und reproduzierbar sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung.
  5. Wird eine Präsentation oder ein Produkt durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung. Kann der Kunde nachweisen, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung den Mangel nicht verursacht oder mitverursacht hat, so bleibt die Gewährleistung bestehen.
  6. Der Kunde kann den Vertrag wandeln, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche des Anbieters erfolglos bleiben und dem Kunden unzumutbare Nachteile entstehen.
  7. Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.

  

§ 8 Haftung

  1. Vom Anbieter wird eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, Verzug, Unmöglichkeit anfängliches Unvermögen sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten übernommen. Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch für den Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und Datenverluste.
  2. Der Anbieter übernimmt kein Haftung für Ausfallzeiten, in denen die Präsentation aus, vom Anbieter unverschuldeten, Gründen nicht im Internet zur Verfügung steht.
  3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. Der Anbieter übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit, falscher Daten oder sonstiger Gründe, es sei denn, dem Anbieter können Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
  4. Haftungs- und Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Auftragswert.

     

§ 9 Datenschutz

  1. Werden im Rahmen der Tätigkeiten des Anbieters personenbezogene Daten verarbeitet, so wird der Anbieter geltendes Datenschutzrecht beachten. Darüber hinaus werden die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen oder mit dem Kunden vereinbart, um den notwendigen Datenschutz zu gewährleisten.

     

§ 10 Datensicherheit

  1. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen hinsichtlich überlassener Daten frei. Soweit die Daten, in gleich welcher Form, an den Anbieter übermittelt werden, verpflichtet sich der Kunde zur Sicherung der Daten. Für den Fall des Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Datenbestände unentgeltlich zu übermitteln.

     

§ 11 Schutzrechte des Anbieters

  1. Vorhandenen Kennzeichen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Anbieters in der Hard- und Software werden vom Kunden nicht beseitigt. Sie sind auch in erstellte Kopien der Programme aufzunehmen.

     

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Nordhorn (Sitz des Anbieters).
  2. Es gilt das Recht sämtlicher getroffener Vertragsvereinbarungen, ergänzend das Recht des BGB. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes sind, soweit zulässig, abgedungen. Für die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Anbieter gilt ansonsten das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

     

§ 13 Allgemeine Vertragsbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

 

 

 

Nordhorn, der 01.11.2002