Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma kronemeier.com
§ 1
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle derzeitigen und
zukünftigen Lieferungen und Leistungen an unseren Kunden in allen
Vertragsabschnitten.
- Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen aufgrund dieser AGB.
Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden erkennt
der Anbieter nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf
seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Die jeweiligen
Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen Verträgen vereinbart,
denen diese AGB zugrunde gelegt werden. Die Verträge bedürfen der
Schriftform.
§ 2
Angebot
- Angebote des Anbieters
sind immer unverbindlich und freibleibend. Erst durch eine schriftliche
Bestätigung oder Lieferung des Anbieters gelten die Bestellungen als
angenommen.
- Der Anbieter behält
sich gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
Katalogen, Prospekten und schriftlichen Unterlagen vor. Aus Änderungen
oder Abweichungen kann der Kunde keine Rechte gegen den Anbieter
herleiten.
- Der Anbieter erstellt
keine Präsentationen mit sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder
in sonstiger Weise gegen deutsches oder internationales Recht verstoßenden
Inhalt.
§ 3
Zahlungsbedingungen
- Alle Preise gelten ab
dem Geschäftssitz des Anbieters.
- Allen angegebenen
Preisen wird, soweit nicht anders angegeben, die jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gesetzlich gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet.
Sollten laufende Leistungen geschuldet sein, ist der im Zeitpunkt der
Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Umsatzsteuersatz
entscheidend.
- Fälligkeit tritt zu dem
jeweils vereinbarten Fälligkeitsdatum bzw. bei Lieferung ein. Die
Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
- Auch entgegen anderer
Bestimmungen des Kunden kann der Anbieter dessen Zahlungen zunächst auf
dessen älteste Schuld anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen
entstanden sind, kann der Anbieter die Zahlungen zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
- Der Anbieter ist
berechtigt, Wechsel oder Schecks abzulehnen. Die Annahme von Schecks oder
Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Diskont-
oder Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen und sofort fällig.
- Leistungen aufgrund
unvollständiger oder unrichtiger Kundenangaben, Kosten für
Sonderleistungen oder Kosten für nicht nachprüfbare Mängelrügen oder unsachgemäßen
Systemgebrauch sind vom Kunden zu tragen.
- Der Anbieter ist
berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu
Finanzierungszwecken abzutreten.
- Sofern nicht anders
vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig.
§ 4
Zahlungsverzug
- Wenn der Kunde mit der
Zahlung in Verzug kommt, ist der Anbieter, unbeschadet aller sonstigen
Rechte berechtigt, die Produkte und Präsentationen zurückzunehmen und
anderweitig darüber zu verfügen.
- Ab dem Zeitpunkt des
Verzugseintritts kann der Anbieter Zinsen in Höhe des von den
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite,
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, verlangen. Anfallende
Zinsen sind sofort fällig.
- Gerät der Kunden mit
einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine
bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist der Anbieter
berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers
einzustellen. Er kann die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen und
gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.
- Sobald der
Annahmeverzug eintritt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
§ 5
Eigentumsvorbehalt
- Leistungen aus diesem
Vertrag bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus
diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im
Eigentum des Anbieters. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf
Präsentationen und Produkte, die für Test- und Vorführzwecke geliefert
wurde.
- Der Kunde darf die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Präsentationen
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr nicht verändern, verarbeiten oder in
sonstiger Weise an seine Anforderungen anpassen. Die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Präsentationen kann nicht verpfändet oder
sicherheitsübereignet werden.
- Der Kunde weist auf das
Eigentum des Anbieters hin, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt,
stehende Präsentationen insbesondere durch Pfändung zugreifen. Der
Anbieter wird dann unverzüglich benachrichtigt. Gerichtliche,
außergerichtliche oder sonstige Kosten, die durch einen solchen Zugriff
entstehen, werden vom Kunden getragen. Für mögliche Schäden haftet der
Kunde in vollem Umfang.
- Sollten von der zur Verfügung gestellten Präsentationen Kopien
angefertigt worden sein, so sind diese nach Ablauf des Nutzungsrechtes zu
vernichten.
§ 6
Lieferungen
- Mit der Lieferung der
Produkte, Upload der Präsentation und, soweit ausdrücklich vereinbart, der
Übergabe der Präsentation auf Datenträger an den Kunden ist die Lieferung
erfolgt.
- Termine und Fristen,
die vom Anbieter genannt werden, sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Liefertermine gelten nur
insoweit, wie der Anbieter selber richtig und rechtzeitig beliefert wird.
Die Termine und Fristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch
den Anbieter und verlängern sich vorbehaltlich aller Rechte des Anbieters
um die Zeit, in der der Kunde im Zahlungsverzug ist. Im Rahmen des
Vertragsverhältnisses sind Teillieferungen zulässig, wenn die
Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen
verbunden ist.
- Auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen sind Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, vom Anbieter
nicht zu vertreten. Dazu gehören Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen,
behördliche Anordnung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, selbst wenn
sie bei Lieferanten oder unter Lieferanten des Anbieters eintreten. Der
Anbieter ist dann berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben.
- Erst wenn der Kunde
schriftlich mit einer Nachfrist von 4 Wochen den Anbieter zur Leistung
aufgefordert hat, gerät dieser in Verzug. Im Falle des Verzuges kann der
Kunde einen Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des
Auftragswertes für jede vollendete Woche des Verzugs geltend machen.
Insgesamt darf die Verzugsentschädigung jedoch höchstens bis zu 5% des
Auftragswertes betragen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug
beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
- Durch nachträgliche
Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängert sich die Lieferzeit
angemessen.
§ 7
Gewährleistung
- Die vertragliche
Gewährleistung ist, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, auf sechs Monate ab Übergabe bzw. ab
Abnahme, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt.
- Gewährleistungsansprüche
gegen den Anbieter in Bezug auf Präsentationen und ähnlichem stehen nur
dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
- Gewährleistungsansprüche
gegen den Anbieter schließen nur die vertraglich vereinbarten Leistungen
ein. Mängel, die durch Fehler und Störungen der Webserver-Betreiber o.Ä. verursacht
werden, gehören nicht zum Gewährleistungsumfang des Anbieters.
- Mängel werden vom
Anbieter in angemessener Frist beseitigt. Voraussetzung ist, dass Mängel
mitgeteilt und reproduzierbar sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer
Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der
Überprüfung.
- Wird eine Präsentation
oder ein Produkt durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert,
erlischt die Gewährleistung. Kann der Kunde nachweisen, dass die jeweilige
Änderung oder Erweiterung den Mangel nicht verursacht oder mitverursacht
hat, so bleibt die Gewährleistung bestehen.
- Der Kunde kann den
Vertrag wandeln, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche des Anbieters
erfolglos bleiben und dem Kunden unzumutbare Nachteile entstehen.
- Die kaufmännischen
Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten
Regelungen unberührt.
§ 8
Haftung
- Vom Anbieter wird eine
Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, Verzug, Unmöglichkeit
anfängliches Unvermögen sowie für das Vorliegen zugesicherter
Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten übernommen. Die
Haftung ist begrenzt auf vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch für den
Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies
gilt auch für Folgeschäden und Datenverluste.
- Der Anbieter übernimmt kein Haftung für Ausfallzeiten, in denen die
Präsentation aus, vom Anbieter unverschuldeten, Gründen nicht im Internet
zur Verfügung steht.
- Der Anbieter übernimmt
keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder
Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. Der Anbieter übernimmt
auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer
Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler,
Datenunsicherheit, falscher Daten oder sonstiger Gründe, es sei denn, dem
Anbieter können Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
- Haftungs- und
Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Auftragswert.
§ 9
Datenschutz
- Werden im Rahmen der
Tätigkeiten des Anbieters personenbezogene Daten verarbeitet, so wird der
Anbieter geltendes Datenschutzrecht beachten. Darüber hinaus werden die
notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen oder mit dem Kunden vereinbart,
um den notwendigen Datenschutz zu gewährleisten.
§
10 Datensicherheit
- Der Kunde stellt den
Anbieter von sämtlichen Ansprüchen hinsichtlich überlassener Daten frei.
Soweit die Daten, in gleich welcher Form, an den Anbieter übermittelt
werden, verpflichtet sich der Kunde zur Sicherung der Daten. Für den Fall
des Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Datenbestände
unentgeltlich zu übermitteln.
§
11 Schutzrechte des Anbieters
- Vorhandenen
Kennzeichen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Anbieters in
der Hard- und Software werden vom Kunden nicht beseitigt. Sie sind auch in
erstellte Kopien der Programme aufzunehmen.
§
12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für
sämtliche vertragliche Leistungen ist Nordhorn (Sitz des Anbieters).
- Es gilt das Recht
sämtlicher getroffener Vertragsvereinbarungen, ergänzend das Recht des
BGB. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes sind,
soweit zulässig, abgedungen. Für die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und
Anbieter gilt ansonsten das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§
13 Allgemeine Vertragsbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden
wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen
oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
- Sollten eine oder
mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden
weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder
sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige
Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn
und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die
Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.
Nordhorn,
der 01.11.2002